So beantragen Unternehmen die Anstellung ausländischer Fachkräfte richtig
- Go2 Expert
- 2. Mai 2025
- 2 Min. Lesezeit
Sie haben einen passenden Bewerber gefunden – aber er oder sie kommt aus dem Ausland?
Dann stellt sich schnell die Frage: Wie beantragt man eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz?
Und noch wichtiger: Was muss ein Schweizer Unternehmen rechtlich beachten?
Im Gesellschaftsrecht spielt diese Frage eine grosse Rolle – besonders bei Start-ups, KMU und internationalen Teams.
Wann braucht ein ausländischer Arbeitnehmer eine Arbeitsbewilligung?
In der Schweiz benötigen alle Nicht-Schweizer Bürger aus sogenannten Drittstaaten (z. B. ausserhalb EU/EFTA) eine bewilligungspflichtige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung.
Für EU-/EFTA-Staatsangehörige gelten vereinfachte Bedingungen, aber auch hier braucht es Meldung und Registrierung.
Was Unternehmen wissen müssen: Voraussetzungen für die Bewilligung
Damit das Gesuch Erfolg hat, müssen gewisse Kriterien erfüllt sein:
Der ausländische Arbeitnehmer ist hochqualifiziert (z. B. IT, Gesundheit, Technik, Wissenschaft)
Keine geeignete inländische Person ist verfügbar (Inländervorrang)
Es liegt ein konkretes, schriftliches Arbeitsangebot vor
Der Lohn entspricht den orts-, berufs- und branchenüblichen Standards
Die Unterkunft und Integration sind gesichert
Tipp: Unvollständige oder fehlerhafte Gesuche führen oft zu Ablehnung – trotz berechtigtem Interesse.
Wie läuft das Bewilligungsverfahren ab?
Der Arbeitgeber reicht das Gesuch bei der kantonalen Migrationsbehörde ein
Diese prüft die Unterlagen und leitet sie an das Staatssekretariat für Migration (SEM) weiter
Bei positiver Beurteilung erhält der Arbeitnehmer eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung
Erst dann darf die Person legal in der Schweiz arbeiten
Achtung: Der Prozess kann mehrere Wochen dauern – eine gute Vorbereitung ist entscheidend.
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Fazit: Arbeitsbewilligungen sind komplex – aber machbar
Als Arbeitgeber haben Sie das Recht, internationale Fachkräfte einzustellen – wenn Sie die Regeln einhalten.
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