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So beantragen Unternehmen die Anstellung ausländischer Fachkräfte richtig

  • Go2 Expert
  • 2. Mai 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Sie haben einen passenden Bewerber gefunden – aber er oder sie kommt aus dem Ausland?

Dann stellt sich schnell die Frage: Wie beantragt man eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz?

Und noch wichtiger: Was muss ein Schweizer Unternehmen rechtlich beachten?


Im Gesellschaftsrecht spielt diese Frage eine grosse Rolle – besonders bei Start-ups, KMU und internationalen Teams.





Wann braucht ein ausländischer Arbeitnehmer eine Arbeitsbewilligung?



In der Schweiz benötigen alle Nicht-Schweizer Bürger aus sogenannten Drittstaaten (z. B. ausserhalb EU/EFTA) eine bewilligungspflichtige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung.

Für EU-/EFTA-Staatsangehörige gelten vereinfachte Bedingungen, aber auch hier braucht es Meldung und Registrierung.





Was Unternehmen wissen müssen: Voraussetzungen für die Bewilligung



Damit das Gesuch Erfolg hat, müssen gewisse Kriterien erfüllt sein:


  • Der ausländische Arbeitnehmer ist hochqualifiziert (z. B. IT, Gesundheit, Technik, Wissenschaft)

  • Keine geeignete inländische Person ist verfügbar (Inländervorrang)

  • Es liegt ein konkretes, schriftliches Arbeitsangebot vor

  • Der Lohn entspricht den orts-, berufs- und branchenüblichen Standards

  • Die Unterkunft und Integration sind gesichert



Tipp: Unvollständige oder fehlerhafte Gesuche führen oft zu Ablehnung – trotz berechtigtem Interesse.





Wie läuft das Bewilligungsverfahren ab?



  1. Der Arbeitgeber reicht das Gesuch bei der kantonalen Migrationsbehörde ein

  2. Diese prüft die Unterlagen und leitet sie an das Staatssekretariat für Migration (SEM) weiter

  3. Bei positiver Beurteilung erhält der Arbeitnehmer eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung

  4. Erst dann darf die Person legal in der Schweiz arbeiten



Achtung: Der Prozess kann mehrere Wochen dauern – eine gute Vorbereitung ist entscheidend.





Go2Expert – Rechtssichere Begleitung für Ihr Arbeitsbewilligungs-Gesuch



Als Unternehmen möchten Sie den besten Kandidaten einstellen – unabhängig von der Herkunft.

Go2Expert begleitet Sie dabei rechtlich sicher und effizient.


Unsere Leistungen:


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  • Kommunikation mit Behörden und Begleitung im Verfahren

  • Festpreis-Angebot für volle Kostentransparenz – keine Überraschungen

  • Schweizweit – digital – kompetent






Fazit: Arbeitsbewilligungen sind komplex – aber machbar


Als Arbeitgeber haben Sie das Recht, internationale Fachkräfte einzustellen – wenn Sie die Regeln einhalten.

Mit Go2Expert navigieren Sie sicher durch das rechtliche Verfahren – und gewinnen so das beste Team für Ihr Unternehmen.




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