Weitere rechtliche Dienstleistungen-Ihre Orientierungshilfe vor der Anfrage
Lesen Sie sich kurz ein, um Ihre Situation einzuordnen. Senden Sie uns danach Ihre kostenlose Anfrage mit einer kurzen Fallbeschreibung und relevanten Unterlagen. So erhalten Sie eine erste Einschätzung und wir können das weitere Vorgehen optimal vorbereiten.
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Abmahnung durch einen Anwalt
Ein unmissverständliches und entschlossenes Schreiben eines Anwalts kann oft viel mehr bewirken als endlose Diskussionen zwischen zwei streitenden Parteien. Spätestens wenn ein eingeschriebener Brief eines Anwalts eintrifft, merkt die Gegenpartei, dass es nun ernst gilt und gibt oft nach. Durch den Druck, den ein Anwalt ausübt, lassen sich oft lange und teure Gerichtsverfahren vermeiden. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie ein Abmahnungsschreiben.
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Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass Ihr Wille bezüglich medizinischen Massnahmen auch dann noch berücksichtigt wird, wenn Sie sich nicht mehr selbst äussern können oder nicht mehr urteilsfähig sind. Dies kann nach einem Unfall oder als Folge einer Krankheit der Fall sein. Eine Patientenverfügung regelt die medizinische Behandlung im Endstadium einer Krankheit oder nach einem schweren Unfall. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine rechtsverbindliche Patientenverfügung.
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Vorsorgeauftrag
Wer infolge eines Unfalls, einer plötzlichen schweren Erkrankung oder im Alter nicht mehr in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen und urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Ein urteilsunfähiger Mensch benötigt eine Person, die seine Interessen wahrnimmt und ihm zur Seite steht. Das Gesetz sieht dafür die Ehegatten oder die eingetragenen Partner vor. Sie können die alltäglichen Dinge regeln. Sie dürfen aber zum Beispiel keine Immobilien kaufen oder verkaufen. Dazu müssen sie die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) beiziehen. Bei alleinstehenden Personen übernimmt die KESB diese Aufgaben von Anfang an bzw. bestimmt einen Beistand. Die Person des Vertrauens kann man aber auch im Voraus selber bestimmen! Dafür gibt es den sogenannten „Vorsorgeauftrag“. Es kann eine Person bestimmt werden oder es können mehrere Personen für verschiedene Angelegenheiten ausgewählt werden. Die einfachste und günstigste Art, einen Vorsorgeauftrag zu errichten, ist der handschriftliche Vorsorgeauftrag. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie einen rechtsverbindlichen Vorsorgeauftrag, den Sie anschliessend von Hand abschreiben können.
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Antrag für einen Gefängnisbesuch
Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass Gefangene Besuche von aussen erhalten können. Nur in Ausnahmefällen können solche Kontakte eingeschränkt oder verboten werden, um die Ordnung und Sicherheit des Gefängnisses zu gewährleisten. Um jemanden im Gefängnis zu besuchen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen schriftlichen Antrag stellen. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie einen Antrag für einen Gefängnisbesuch.

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