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Migrationsrecht-Orientierungshilfe vor der Anfrage

Lesen Sie sich kurz ein, um Ihre Situation einzuordnen. Senden Sie uns danach Ihre kostenlose Anfrage mit einer kurzen Fallbeschreibung und relevanten Unterlagen. So erhalten Sie eine erste Einschätzung und wir können das weitere Vorgehen optimal vorbereiten.

Einbürgerungsgesuch

Ausländerinnen und Ausländer können das Schweizer Bürgerrecht erwerben, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder durch die ordentliche oder erleichterte Einbürgerung erworben werden. Es gibt verschiedene Einbürgerungsverfahren. go2expert.ch steht Ihnen für die Erstellung Ihres Gesuchs um Erwerb des Schweizer Bürgerrechts zur Verfügung.

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Gesuch um Familiennachzug / Familienvereinigung

Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer in der Schweiz leben beziehungsweise Schweizer Bürgerin oder Bürger sind, können Familienangehörige, die im Ausland leben, unter strengen Auflagen nachziehen. Es gibt verschiedene Verfahren für den Familiennachzug. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine professionelle Rechtsschrift für Ihr Gesuch um Familiennachzug. 

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Gesuch um Ausstellung einer Aufenthaltsbewilligung B

Ausländer können eine Aufenthaltsbewilligung B beantragen, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Je nach Ihrem Aufenthaltsstatus (F, L, N etc.) in der Schweiz, Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Grund Ihrer Einreise in die Schweiz gibt es verschiedene Verfahren, um eine Aufenthaltsbewilligung B zu erhalten. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine professionelle Rechtsschrift für Ihr Gesuch um Ausstellung einer Aufenthaltsbewilligung B.

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Gesuch um Ausstellung einer Niederlassungsbewilligung C

Ausländer können eine Niederlassungsbewilligung C erwerben, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Je nach Ihrem Aufenthaltsstatus in der Schweiz, Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Grad der Integration gibt es verschiedene Verfahren zur Erlangung einer Niederlassungsbewilligung C. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine professionelle Rechtsschrift für Ihr Gesuch um Ausstellung einer Niederlassungsbewilligung C.

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Gesuch um Kantonswechsel

Die Kurzaufenthaltsbewilligung L, die Aufenthaltsbewilligung B oder die Niederlassungsbewilligung C ist nur gültig für den Kanton, der sie ausgestellt hat. Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer Ihren Wohnsitz in einen anderen Kanton verlegen wollen, ist es sehr wichtig, dass Sie zunächst eine Bewilligung des neuen Kantons beantragen. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine professionelle Rechtsschrift für Ihr Gesuch um Kantonswechsel.

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Asylbeschwerde

Ein Asylsuchender mit einem negativen Asylentscheid kann gegen den erstinstanzlichen Entscheid des Staatssekretariats für Migration innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt des negativen Entscheids Beschwerde erheben. Eine Beschwerdeschrift ist juristisch sehr anspruchsvoll und ist an das Bundesverwaltungsgericht zu richten. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine professionelle Asylbeschwerde. Wir empfehlen Ihnen eine telefonische Rechtsberatung, bevor Sie uns mit der Ausarbeitung einer Asylbeschwerde beauftragen.

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Einsprache gegen negativen Visumsentscheid 1. Instanz

Wurde Ihr Visumantrag in erster Instanz abgelehnt und Ihnen die Einreise in die Schweiz verweigert, besteht die Möglichkeit, eine Einsprache zu erheben. Die Verweigerung wird dem Antragsteller mit dem ausgefüllten Formular Visumverweigerung mitgeteilt. Dieses Formular stellt eine anfechtbare Verfügung dar. Gegen diese Visumverweigerung kann innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine professionelle Einsprache. 

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Einsprache gegen negativen Visumsentscheid 2. Instanz

Wurde Ihre Einsprache gegen die Visumverweigerung vom Staatssekretariat für Migration abgelehnt, steht Ihnen ein weiteres Rechtsmittel zur Verfügung, um an eine höhere Instanz zu gelangen. Gegen die Verfügung des Staatssekretariats für Migration kann innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt schriftlich und begründet Einsprache beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine professionelle Einsprache.

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Gesuch Arbeitsbewilligung für ausländische Arbeitnehmer

Die Schweiz hat für Ausländer, die hier arbeiten wollen, ein duales System. Staatsangehörige aus Staaten der EU- und der EFTA profitieren vom freien Personenverkehr und können sich grundsätzlich drei Monate in der Schweiz aufhalten, um eine Arbeitsstelle zu finden. Unter die zweite Kategorie fallen Staatsangehörige aus allen anderen Ländern (sogenannte Dritt-Staaten), für die restriktivere Vorgaben gelten. Sie müssen über einen Arbeitsvertrag und eine Arbeitsbewilligung verfügen, bevor sie einreisen können. Ein Stellenangebot allein ist noch keine Garantie, dass eine Arbeitsbewilligung erteilt wird. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie ein Gesuch um Erteilung einer Arbeitsbewilligung. 

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Wenn Sie eine telefonische Rechtsberatung wünschen,  schicken Sie an uns eine Nachricht. Andernfalls können Sie mit Ihrer Fallbeschreibung fortfahren.

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