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Schuld- und Betreibungsrecht- Ihre Orientierungshilfe vor der Anfrage

​Lesen Sie sich kurz ein, um Ihre Situation einzuordnen. Senden Sie uns danach Ihre kostenlose Anfrage mit einer kurzen Fallbeschreibung und relevanten Unterlagen. So erhalten Sie eine erste Einschätzung und wir können das weitere Vorgehen optimal vorbereiten.

Rechtsöffnungsgesuch für Gerichtsverfahren

Nachdem ein Betreibungsverfahren mittels Betreibungsbegehren eingeleitet worden ist, hat der Schuldner nach Erhalt des Zahlungsbefehls die Möglichkeit, Rechtsvorschlag (Bestreitung der Forderung) zu erheben. Wurde ein Rechtsvorschlag erhoben, muss der Gläubiger zur Beseitigung des Rechtsvorschlags des Schuldners die Rechtsöffnung beim Gericht verlangen. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Ihr Gerichtsverfahren professionell ein rechtsgültiges Rechtsöffnungsgesuch. 

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Betreibungsverfahren einleiten / Betreibungsbegehren

Das Betreibungsbegehren ist der erste Schritt einer Gläubigerin oder eines Gläubigers (Person, der ein Geldbetrag geschuldet wird), um ein Betreibungsverfahren einzuleiten und den geschuldeten Betrag bei der Schuldnerin oder dem Schuldner (Person, die den Geldbetrag schuldet) einzutreiben. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und leitet für Sie mittels eines formellen Betreibungsbegehrens das Betreibungsverfahren ein. 

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Fortsetzung der Betreibung beantragen

Nachdem ein Betreibungsverfahren mittels Betreibungsbegehren eingeleitet worden ist, hat der Schuldner nach Erhalt des Zahlungsbefehls die Möglichkeit, Rechtsvorschlag (Bestreitung der Forderung) zu erheben. Wurde ein Rechtsvorschlag erhoben, kann der Gläubiger zur Beseitigung des Rechtsvorschlages des Schuldners die Rechtsöffnung beim Gericht verlangen. Nachdem der Rechtsvorschlag rechtskräftig beseitigt worden ist, kann der Gläubiger mittels Fortsetzungsbegehren die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Auch wenn kein Rechtsvorschlag erhoben wurde, ist es wichtig, die Fortsetzung der Betreibung zu verlangen, da diese nicht von Amtes wegen weitergeführt, wird. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie das schriftliche Fortsetzungsbegehren. 

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Privatkonkurs beantragen

Haben Sie Schulden, die Sie nicht mehr zurückbezahlen können (Überschuldung), so können Sie Privatkonkurs anmelden. Der Konkurs betrifft vor allem im Handelsregister eingetragene juristische Personen. Aber auch natürliche Personen können unter strengen Voraussetzungen Konkurs anmelden. Während des Konkurses stehen alle gegen die Schuldnerin oder den Schuldner laufenden Zahlungsbefehle und Pfändungen still. Zudem können keine neuen Zahlungsbefehle für Schulden veranlasst werden, die vor der Einleitung des Konkursverfahrens entstanden sind. Für die Einleitung des Verfahrens erklärt eine Privatperson beim zuständigen Bezirksgericht ihre Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) und beantragt die Durchführung eines Privatkonkurses. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie professionell die Rechtsschrift für das Gerichtsverfahren. 

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Darlehensvertrag

Darlehen zwischen Privatpersonen sind eine sehr beliebte und oft einfache und günstige Alternative zu Verbraucherkrediten von professionellen Kreditgebern. Darlehen werden oft mündlich vereinbart, um jemandem, der vorübergehend in finanzielle Schwierigkeiten gerät, so schnell wie möglich aus der Klemme zu helfen. Wenn ein Kreditnehmer jedoch die mündliche Vereinbarung bricht oder sogar leugnet, jemals einen Kredit erhalten zu haben, wird die Situation für den Kreditgeber äusserst unangenehm. Dies liegt daran, dass der Kreditgeber die Beweislast trägt, sollte die Angelegenheit vor Gericht gebracht werden. Es wird daher dringend empfohlen, mündliche Vereinbarungen schriftlich in einem Darlehensvertrag zu regeln. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie einen rechtsverbindlichen Darlehensvertrag.

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Schuldanerkennung

Die Schuldanerkennung ist die Bestätigung des Schuldners, dass eine Forderung gegen ihn zu Recht besteht. Mit einer Schuldanerkennung erklärt ein Schuldner in diesem Sinne schriftlich, dass er sich verpflichtet, einen bestimmten Betrag zu zahlen. Im Falle eines Zivilprozesses bzw. in einem Betreibungsverfahren bringt dies dem Gläubiger erhebliche verfahrensrechtliche Vorteile. go2expert.ch steht Ihnen zur Verfügung und erstellt für Sie eine rechtsverbindliche Schuldanerkennung. 

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