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Was tun, wenn plötzlich ein Rechtsöffnungsbegehren ins Haus flattert?

  • Autorenbild: Go2 Expert
    Go2 Expert
  • 29. März 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 2. Mai 2025



Ein Brief vom Betreibungsamt. Oder schlimmer – ein Schreiben vom Gericht.

Ein „Rechtsöffnungsbegehren“ liegt bei. Viele wissen in dem Moment nicht, was das bedeutet – oder wie ernst es ist.


Doch eines ist klar:

Wenn Sie nicht rechtzeitig reagieren, kann aus einem umstrittenen Anspruch sehr schnell eine vollstreckbare Forderung werden.




Was ist ein Rechtsöffnungsgesuch?



Ein Rechtsöffnungsgesuch (auch Rechtsöffnungsbegehren genannt) ist der nächste Schritt nach einer Betreibung, wenn der Schuldner gegen den Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erhoben hat.


Der Gläubiger beantragt damit beim Gericht, dass der Rechtsvorschlag beseitigt wird, damit die Betreibung weitergeführt und z. B. Lohn gepfändet oder Vermögen beschlagnahmt werden kann.




Welche Arten der Rechtsöffnung gibt es?



In der Schweiz unterscheidet man drei Varianten:



1. Provisorische Rechtsöffnung

Wird gewährt, wenn der Gläubiger eine schriftliche Schuldanerkennung vorlegen kann (z. B. Vertrag, Quittung, unterzeichnete Offerte).

Der Schuldner kann sich dagegen nur mit Gegenbeweisen wehren – oft sehr schwierig.

2. Definitive Rechtsöffnung

Erfolgt auf Basis eines gerichtlichen Urteils (z. B. bei früherem Verfahren). Das Gericht prüft nur noch formell, ob das Urteil rechtskräftig ist.

3. Ordentliche Klage auf Anerkennung der Forderung

Wenn kein Nachweis vorliegt (z. B. nur E-Mail-Verkehr), muss der Gläubiger eine Zivilklage einreichen – das wird dann ein „normales“ Gerichtsverfahren.



Was bedeutet das für Sie als Schuldner?



Wenn Sie ein Rechtsöffnungsgesuch erhalten haben, stehen Sie unter Zeitdruck.

Denn: Schweigen gilt als Zustimmung.


Was Sie jetzt tun sollten:


  1. Nicht ignorieren. Eine Fristversäumnis kann zur Pfändung führen.

  2. Sofortige Prüfung durch einen Juristen: Stimmt die Forderung? Liegt wirklich eine gültige Schuldanerkennung vor?

  3. Evtl. Einwendungen geltend machen: Z. B. „Forderung ist bereits bezahlt“ oder „Dokument wurde nie unterzeichnet“.



Je früher Sie handeln, desto höher die Chancen, das Verfahren zu stoppen oder zu verzögern.





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Fazit: Reagieren statt resignieren

Ein Rechtsöffnungsbegehren ist nicht das Ende – aber ein Warnsignal.

Lassen Sie Ihre Rechte prüfen, bevor vollstreckt wird.

Denn nicht jede Betreibung ist berechtigt – und nicht jede Forderung muss akzeptiert werden.




Sie haben ein Rechtsöffnungsbegehren erhalten?

Dann handeln Sie jetzt – lassen Sie Ihren Fall kostenlos prüfen:




 
 
 

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