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Wurden Sie auch zu Unrecht gekündigt? Das müssen Sie jetzt wissen.

  • Go2 Expert
  • 29. März 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 2. Mai 2025


Ein plötzliches Kündigungsschreiben. Ein Gespräch mit dem Chef – und dann steht man da. Ohne Job. Ohne Plan. Und mit vielen Fragen.

Kommt Ihnen das bekannt vor? Dann sind Sie nicht allein – denn unfaire oder unrechtmäßige Kündigungen sind in der Schweiz keine Seltenheit. Die gute Nachricht: Sie haben Rechte. Und Sie können sich wehren.





Wann ist eine Kündigung überhaupt „ungerecht“?



Viele denken: „Wenn mein Arbeitgeber kündigt, kann ich eh nichts tun.“

Falsch gedacht! Auch in der Schweiz gilt: Nicht jede Kündigung ist rechtens.


Eine Kündigung kann z. B. missbräuchlich sein, wenn:


  • Sie während der Schwangerschaft oder im Militärdienst erfolgt

  • sie wegen Krankheit oder Unfall während einer Sperrfrist ausgesprochen wird

  • der Arbeitgeber Sie wegen Meinungsäußerung, Herkunft oder Alter entlässt

  • sie eine Rachekündigung ist (z. B. weil Sie auf Ihr Recht bestanden haben)

  • oder schlicht gegen Verhältnismäßigkeit und Treu und Glauben verstößt






Was kann ich gegen eine missbräuchliche Kündigung tun?



Zunächst einmal: Ruhe bewahren. Dann gilt:


  1. Fristen beachten: Eine Kündigung muss innerhalb von 180 Tagen angefochten werden. Je schneller, desto besser.

  2. Beweise sichern: E-Mails, Gesprächsprotokolle, Zeugenaussagen – alles kann helfen.

  3. Juristisch prüfen lassen: Am besten von Profis. Zum Beispiel von uns.






Go2Expert – Ihre starke Stimme im Arbeitsrecht



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Fazit: Lassen Sie sich nicht einschüchtern


Kündigung ist nicht gleich das Ende. In vielen Fällen gibt es Wege, sich zu wehren – ob durch Wiedereinstellung, Abfindung oder Schadensersatz. Wichtig ist nur: Sie müssen handeln. Und zwar rechtzeitig.




Wurden auch Sie ungerecht gekündigt?

Dann schildern Sie uns jetzt kostenlos Ihren Fall – wir prüfen Ihre Chancen.



 
 
 

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