Wurden Sie auch zu Unrecht gekündigt? Das müssen Sie jetzt wissen.
- Go2 Expert
- 29. März 2025
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 2. Mai 2025
Ein plötzliches Kündigungsschreiben. Ein Gespräch mit dem Chef – und dann steht man da. Ohne Job. Ohne Plan. Und mit vielen Fragen.
Kommt Ihnen das bekannt vor? Dann sind Sie nicht allein – denn unfaire oder unrechtmäßige Kündigungen sind in der Schweiz keine Seltenheit. Die gute Nachricht: Sie haben Rechte. Und Sie können sich wehren.
Wann ist eine Kündigung überhaupt „ungerecht“?
Viele denken: „Wenn mein Arbeitgeber kündigt, kann ich eh nichts tun.“
Falsch gedacht! Auch in der Schweiz gilt: Nicht jede Kündigung ist rechtens.
Eine Kündigung kann z. B. missbräuchlich sein, wenn:
Sie während der Schwangerschaft oder im Militärdienst erfolgt
sie wegen Krankheit oder Unfall während einer Sperrfrist ausgesprochen wird
der Arbeitgeber Sie wegen Meinungsäußerung, Herkunft oder Alter entlässt
sie eine Rachekündigung ist (z. B. weil Sie auf Ihr Recht bestanden haben)
oder schlicht gegen Verhältnismäßigkeit und Treu und Glauben verstößt
Was kann ich gegen eine missbräuchliche Kündigung tun?
Zunächst einmal: Ruhe bewahren. Dann gilt:
Fristen beachten: Eine Kündigung muss innerhalb von 180 Tagen angefochten werden. Je schneller, desto besser.
Beweise sichern: E-Mails, Gesprächsprotokolle, Zeugenaussagen – alles kann helfen.
Juristisch prüfen lassen: Am besten von Profis. Zum Beispiel von uns.
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Fazit: Lassen Sie sich nicht einschüchtern
Kündigung ist nicht gleich das Ende. In vielen Fällen gibt es Wege, sich zu wehren – ob durch Wiedereinstellung, Abfindung oder Schadensersatz. Wichtig ist nur: Sie müssen handeln. Und zwar rechtzeitig.
Wurden auch Sie ungerecht gekündigt?
Dann schildern Sie uns jetzt kostenlos Ihren Fall – wir prüfen Ihre Chancen.



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